Seit dem Jahr 2003 bin ich als Rechtsanwalt und seit dem Jahr 2007 als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig. Zunächst in zwei mittelständischen Kanzleien in Hamburg und Kiel. Seit dem 01.04.2023 bin ich Inhaber der Einzelkanzlei in Ahrensburg.
Über die Jahre habe ich mich auf die Übernahme von Mandaten aus dem Bereich des Arbeitsrechts spezialisiert. Zu meinem Mandantenkreis gehören überwiegend Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte, die ich größtenteils vor den Arbeitsgerichten in Schleswig-Holstein und Hamburg vertrete.
In der Fallbearbeitung war und ist es mir besonders wichtig, zu den Mandanten eine persönliche Beziehung aufzubauen und mir ausreichend Zeit zu nehmen auch über die Fallstricke und Risiken des jeweiligen Falls aufzuklären und auf diesem Wege eine auf den jeweiligen Mandanten zugeschnittene Vorgehensweise zu erarbeiten.
Dies ist mir nun als Einzelanwalt uneingeschränkt möglich, so dass insbesondere in den jeweiligen Betrieben eine praxisorientierte und rechtssichere Umsetzung der arbeitsrechtlichen Vorschriften erreicht werden kann. Darüber hinaus biete ich als Referent seit einigen Jahren Schulungen für arbeitsrechtliche Themen an, um schon im Vorfeld etwaig drohende Konflikte zu vermeiden.
Sofern Sie eine entsprechende Beratung oder Fallbearbeitung wünschen, kontaktieren Sie mich gerne jederzeit und wir besprechen die weitere Vorgehensweise!